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DSGVO-konform: Datensicherheit bei Orts-App

Ob ein Tool zur digitalen Bürgerkommunikation DSGVO-konforrn ist, ist einer der entscheidenden Faktoren in der digitalen Bürgerkommunikation. Insbesondere für Kommunen und die Verwaltung ist das hochsensible Thema wichtig. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Maßnahmen Orts-App ergreift, um den optimalen Schutz aller App- und Nutzer-Daten zu gewährleisten.

Orts-App schreibt Datensicherheit groß

Bürgerinnen und Bürger gehen immer bedachter mit ihren persönlichen Daten um und sind für die Tücken der Datenweitergabe sensibilisiert; ein Trend, den wir positiv bewerten und unterstützen. Aus diesem Grund arbeitet die Orts-App so datenminimalistisch, wie möglich: Ihre Orts-App kann auf ein mobiles Endgerät heruntergeladen werden und es können sogar Push-Benachrichtigungen erhalten werden – ganz ohne Registrierung! Damit schafft Orts-App ein niedrigschwelliges Angebot, das barrierearm dafür sorgt, dass wirklich alle im Ort an dem Informationsfluss über die Orts-App teilhaben können. Kurz gesagt: Datensicherheit bei Orts-App ist deshalb in hohem Maße gegeben, weil für die Nutzung der App gar keine Dateneingabe nötig ist.

Orts-App ist DSGVO-konform

Dieser Maßnahmenkatalog gilt in Sachen Datensicherheit für Orts-App:

🔐 Alle Datenverarbeitungsaufgaben werden innerhalb der EU bzw. der EWR durchgeführt und erfolgen nach europäischem Datenschutzrecht.

🔐 Die Server und Datenbanken, die wir für unsere Cloud-Lösung nutzen, werden kontinuierlich gemäß aktuellem Sicherheitsstandard aktualisiert und sind nach den internationalen Standards ISO 27001 und ISO 27018 zertifiziert.

🔐 Die Kommunikation zwischen den Systemen der App-User und unseren Servern findet verschlüsselt und anonymisiert statt. Gespeicherte Daten werden sicher vor dem Zugriff Dritter verschlüsselt. 

Orts-App gewährt Datenschutz auf höchstem Niveau

Auf freiwilliger Basis können sich App-User für Ihre Orts-App registrieren und einen Nutzeraccount erstellen. Wer über einen solchen Account verfügt, der kann an der Vielzahl an Interaktionsmöglichkeiten in der Orts-App teilnehmen: z. B. Kommentieren, Liken, eigene Bilder hochladen. Auch hier arbeitet das Orts-App-System mit dem absoluten Minimum an benötigten Daten: E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname. Fertig! Diese Daten unterliegen besonderen Sicherheitsvorkehrungen, die das Persönlichkeitsrecht schützen: Es kann weder von Administratoren noch von anderen Nutzern der Orts-App eine Auflistung der registrierten User eingesehen werden. Kennzahlen, wie zum Beispiel zur Reichweite oder den Artikelaufrufen, werden ausschließlich anonymisiert angezeigt und niemals mit persönlichen Nutzerdaten in Verbindung gebracht.

Welche Datenschutzbestimmungen gelten für Gemeinden?

Es gelten die Bestimmungen aus der vom Bund erlassenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), deren aktuelle Fassung immer auf der Website des Bundesministeriums für Justiz zur Verfügung steht. Darüber hinaus gelten spezielle Bestimmungen innerhalb einzelner Bundesländer, die die jeweiligen Landesgesetze regeln. Im Bundesland Hessen ist es das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG), in Rheinland-Pfalz das Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Eine Übersicht der bundeslandspezifischen Gesetze finden Sie hier https://dsgvo-gesetz.de/ldsg/.